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- BVI unterstützt echten Sachkundenachweis für WEG-VerwalterDie künftigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kündigen in ihrem am 24. November 2021 vorgestellten Koalitionsvertrag die Einführung eines echten Sachkundenachweises für WEG-Verwalter an.
- TKG-Novelle führt zu Mehrkosten und PlanungsunsicherheitDer BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. erneuert anlässlich der heute im Bundestag verabschiedeten TKG-Novelle seine Kritik am Gesetz. Neben steigenden Gebühren für Mieter sowie einer nun folgenden Planungsunsicherheit für den Breitbandausbau, sind auch ein deutlicher Mehraufwand und damit höhere Kosten in der Verwaltungsbranche zu erwarten.
- Planungsunsicherheit und hohe Mehrkosten für MieterDer BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. begrüßt die mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes verfolgten Ziele des raschen Glasfaserausbaus sowie des Rechts auf schnelles Internet. Die geplante Streichung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen auf den Mieter führt jedoch zu großen Nachteilen – auf Mieter- und Verwalterseite.
- BVI ist begeistert über die Einführung des SachkundenachweisesDie Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich einig: Eigentümer haben künftig einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Diese Qualitätsmaßnahme ist die Erfüllung der jahrelang zentralen Forderung des BVI nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis. Die Streitpunkte rund um das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind nun ausgeräumt.
- BVI mit neuer DoppelspitzeSandra Lenzenhuber verlässt zum 15. September 2020 nach fünf erfolgreichen und innovativen Jahren die Geschäftsführung des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Die Geschicke des Verbands und der BVI Service GmbH werden künftig von einer Doppelspitze gelenkt: Dr. Oliver Möllenstädt (links) und Dirk Lamprecht (rechts).
- „Sachkundenachweis braucht schnelle gesetzliche Verankerung“Bei der gestrigen Anhörung zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Sachkundenachweis nochmal von allen Seiten bekräftigt. Der BVI fordert nun ein schnelles Handeln der Politik, um diese Forderung rasch in die Tat umzusetzen.
- BVI fordert 4-Punkte-Moratorium für das Jahr 2020Aufgrund der Corona-Krise verschieben sich zahlreiche gesetzlich und vertraglich geregelte Pflichten der WEG-Verwalter. Fristenversäumnisse und ein kaum zu bewältigendes Arbeitsaufkommen in der zweiten Jahreshälfte sind unvermeidbar. Der BVI fordert daher ein 4-Punkte-Moratorium für WEG-Verwalter.
- BVI fordert Schutz für Vermieter und MieterDie Bundesregierung plant einen Kündigungsschutz für Mieter, die aufgrund der Corona-Krise bis zu sechs oder sogar zwölf Monate keine Miete zahlen können. Ohne Schutzschirm für Vermieter kann dies zur Existenzbedrohung für Vermieter und Eigentümer werden.
- Klares Votum für einen Sach- und Fachkundenachweis für VerwalterDie Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) stand im Mittelpunkt einer hochkarätig besetzten Konferenz, die der Immobilienverband Deutschland IVD und der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter gestern gemeinsam in Berlin veranstalteten. Renommierte Referenten, wie Dr. Oliver Elzer, Richter am Kammergericht Berlin, oder Uwe Wanderer, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Berlin, bewerteten den kürzlich vom Bundesministerium der Justiz und für […]
- BVI e.V. stellt neuen WEG-Verwaltervertrag vorDer Verwaltervertrag ist die rechtliche Grundlage des Handelns des WEG-Verwalters. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. hat dieses zentrale Arbeitsinstrument durch den namhaften Fachanwalt für WEG-Recht, Rüdiger Fritsch, grundlegend überarbeiten lassen und so dem neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst.
BGH-Urteile
- BGH: Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz nach AuszugDer unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.12. in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen […]
- BGH: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Abrechnungsspitze nach unwirksamer JahresabrechnungDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Rückzahlung der Abrechnungsspitze einzelnen Wohnungseigentümern nicht zusteht, wenn die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt wurde. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Erstellung einer korrigierten Abrechnung verlangen.
- BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen WohnungDer unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat […]
- BGH: Lärmschutz bei Auswechslung des Teppichbodens durch FliesenDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche.
- BGH: Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-AlleinauftragsDer unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich ein auf sechs Monate befristeter Makleralleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um jeweils drei weitere Monate verlängert, wenn er nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen gekündigt wird.
- BGH: Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?Der u.a. für das Immobilienkaufrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über ein Verfahren zu entscheiden, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten ("fiktiven") Mängelbeseitigungskosten berechnen.
- BGH: Zulässigkeit eines Eltern-Kind-Zentrums in einer WEGDer V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2019 entschieden, dass in einer Teileigentumseinheit, die in der Teilungserklärung als "Laden mit Lager" bezeichnet ist, ein Eltern-Kind-Zentrum betrieben werden darf.
- BGH: Zur Härtefallabwägung bei einer Mieterhöhung nach ModernisierungDer Bundesgerichtshof hat sich heute mit den Maßstäben befasst, nach denen sich die Abwägung zwischen den Interessen der Mietvertragsparteien richtet, wenn sich der Wohnraummieter gegenüber einer Modernisierungsmieterhöhung auf das Vorliegen einer unzumutbaren Härte (§ 559 Abs. 4 Satz 1 BGB) beruft.
- BGH: Kein Kostenersatz bei irrtümlicher Instandsetzung des GemeinschaftseigentumsDer Bundesgerichtshof hat am 14.6.2019 entschieden, dass ein Wohnungseigentümer, der die Fenster seiner Wohnung in der irrigen Annahme erneuert hat, dies sei seine Aufgabe und nicht gemeinschaftliche Aufgabe der Wohnungseigentümer, keinen Anspruch auf Kostenersatz hat.
- BGH: Interessenabwägung zwischen Eigenbedarf und HärtefallBei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen im Konfliktfall die Interessen von Mieter und Eigentümer individuell abgewogen werden. Dies betonte der Bundesgerichtshof am 22. Mai 2019 mit zwei Urteilen.
BVI News
- BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der VernunftZum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir […]
- BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des HeizungsaustauschsZur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: […]
- BVI-Präsident Meier: „Klarheit statt Kakophonie im Gebäudebereich – Energiewende gelingt nur mit in sich geschlossenem Gesamtkonzept!“Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle […]
- BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördernZum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § […]
- BVI fordert Neuansatz für Gebäudeenergiegesetz / Verzögerung der Energiewende im WEG-BestandZur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.: „Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon […]
- Deutscher Immobilienverwalter Kongress 2023: „Endlich die Leistungen der Verwalter für die Energiewende finanziell honorieren“Unter dem Motto „Gemeinsam Chancen nutzen – der Aufbruch ins nächste Jahrzehnt“ diskutierte der BVI auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 4. und 5. Mai 2023 in Berlin mit Fachreferenten und über 200 Teilnehmern über aktuelle Themen der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Lösungen für die WEG-Verwaltung, juristische Fragen sowie die Klima- und Energiepolitik der […]
- Gebäudeenergiegesetz: BVI fordert politische Verlässlichkeit und Klarheit für ImmobilienverwalterZu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.: „Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser […]
- BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger bei L’ImmoIn L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit „Immobilienwirtschaft“-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.
- Gaspreisbremse: Kein Verwalteraufwand ohne Vergütung!Zu den Vorschlägen der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es […]
- Gaspreisbremse: BVI fordert praxisnahe Lösung statt Bürokratie und zusätzlicher PflichtenZu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen – nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.